Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SKYPZ Media – Werbeagentur

Fotografie · Drohnenaufnahmen · 3D-Rundgänge · Social Media · Digitale Medienproduktion

Kellnerfeldstraße 22 · office@skypz-media.at · +43 663 06019005


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SKYPZ Media – Werbeagentur (im Folgenden „Agentur“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).

1.2 Gegenstand der Leistungen sind insbesondere:

  • Fotografie und Videoproduktion
  • Drohnenaufnahmen (Foto & Video)
  • 3D-Rundgänge / 3D-Scans
  • Immobilien- und Hotelfotografie
  • Social Media Content und Betreuung
  • Bild- und Videobearbeitung
  • Branding, Konzeption und Kreativleistungen
  • Digitale Medienproduktionen und Marketingberatung

1.3 Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch Verbraucher im Sinne des KSchG.

1.4 Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich ähnliche wirksame Regelung zu ersetzen.


2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung, Bestätigung per E-Mail, Beauftragung über die Website oder tatsächliches Tätigwerden der Agentur.

2.3 Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuell vereinbarten Angebot. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.4 Die Agentur behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei rechtlich oder ethisch bedenklichen Inhalten.


3. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentumsschutz

3.1 Alle von der Agentur erstellten Werke – einschließlich Fotos, Videos, Designs, Layouts, Texte, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen sowie digitale Produktionen – stehen unter dem vollen Schutz des Urheberrechts und verbleiben im Eigentum der Agentur.

3.2 Alle Leistungen aus Präsentationen (z. B. Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe) sowie einzelne Teile davon bleiben Eigentum der Agentur und können jederzeit – insbesondere bei Beendigung der Zusammenarbeit – zurückverlangt werden.

3.3 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Werknutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, das vereinbarte Medium und den vereinbarten Zeitraum. Mangels anderslautender Vereinbarung gilt die Nutzung nur in Österreich als gestattet.

3.4 Jede darüberhinausgehende Nutzung (z. B. weitere Kampagnen, Folgejahre, andere Medien, andere Märkte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.

3.5 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur ist nicht erlaubt:

  • Weiterverkauf, Weiterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte,
  • Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke,
  • Veränderung der Werke (z. B. Bildbearbeitung, Filter, KI-Bearbeitung, Zuschnitt) sowie
  • Veröffentlichung in nicht vereinbarten Medien.

3.6 Bei unbefugter Nutzung oder Verletzung der Urheberkennzeichnungspflicht hat die Agentur Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Doppelten des üblichen Lizenzentgelts, zuzüglich aller weiteren entstandenen Schäden.

3.7 Bei Veröffentlichungen ist – sofern technisch möglich – eine Urheberkennzeichnung anzubringen: Foto / Video: © SKYPZ Media

3.8 Die Agentur ist berechtigt, erstellte Medien für Portfolio- und Marketingzwecke zu verwenden (Website, Social Media, Präsentationen), sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht.


4. Drittleistungen und Lizenzen

4.1 Werden im Rahmen eines Auftrags Leistungen Dritter eingesetzt (z. B. Stockfotos, Schriften/Fonts, Icons, Plugins, Musik, Softwaretools), stellt die Agentur sicher, dass entsprechende Lizenzrechte bestehen.

4.2 Der Auftraggeber wird über bestehende Einschränkungen (z. B. zeitlich, räumlich, nach Nutzungsart) informiert und ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Lizenzbedingungen in seiner weiteren Nutzung.

4.3 Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass Vorlagen, Templates oder Plugins von Dritten dauerhaft mit allen künftigen Softwareversionen kompatibel bleiben, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.4 Für empfohlene oder vermittelte Drittanbieter (z. B. Hosting, Plattformen) übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.


5. Künstliche Intelligenz (KI) und digitale Bearbeitung

5.1 Die Agentur kann im Rahmen der Produktion und Bearbeitung KI-gestützte Werkzeuge einsetzen (z. B. Retusche, Hintergrundentfernung, Bildoptimierung, Texterstellung). Dies wird transparent kommuniziert.

5.2 Vollständig KI-generierte Inhalte sowie wesentliche KI-Veränderungen werden als solche gekennzeichnet.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Weiterverwendung erhaltener Medien die Kennzeichnungspflichten gemäß EU AI Act einzuhalten. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verstöße des Auftraggebers.

5.4 Der Auftraggeber darf erhaltene Medien nicht ohne Zustimmung der Agentur zur Entwicklung oder zum Training von KI-Modellen verwenden.


6. Eigentum an Dateien und Archivierung

6.1 Das Eigentum an allen Originaldateien (RAW-Dateien, Rohvideos, Scans, Projektdateien, offene Quelldateien) verbleibt bei der Agentur.

6.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich die im Angebot vereinbarte Auswahl bearbeiteter Exportdateien. Die Herausgabe offener Dateien (z. B. PSD, AI, Projektdateien) ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich.

6.3 Die Agentur archiviert Dateien nach Ablieferung für mindestens 30 Tage, ist aber nicht zur dauerhaften Speicherung verpflichtet.


7. Drohnenaufnahmen

7.1 Drohneneinsätze erfolgen ausschließlich im Rahmen der EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947, der Durchführungsverordnung (EU) 2019/945 sowie der österreichischen Luftfahrtgesetze.

7.2 Die Agentur entscheidet eigenständig über die Durchführbarkeit eines Fluges (Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, Flugverbotszonen, behördliche Einschränkungen).

7.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für Genehmigungen auf Privatgrundstücken, die Zustimmung von Grundstückseigentümern sowie die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen.

7.4 Ist ein Flug aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich, entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegenüber der Agentur. Bereits angefallene Kosten werden verrechnet.


8. 3D-Rundgänge und 3D-Scans

8.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle Räume zugänglich sind, keine vertraulichen Inhalte sichtbar sind und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

8.2 Die Agentur übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Buchungszahlen, Marketingwirkung) sowie für die technische Verfügbarkeit von Drittplattformen.


9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung zählen nicht als Verzug der Agentur.

9.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutz). Die Agentur haftet nicht für Verstöße des Auftraggebers; dieser stellt die Agentur vollständig schad- und klaglos.

9.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung von Einwilligungen abgebildeter Personen gemäß §78 UrhG und DSGVO.

9.4 Kommt es durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers zu Mehraufwand, behält sich die Agentur vor, entstehende Mehrkosten gesondert zu verrechnen.


10. Abnahme und Mängel

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Fertigstellung der Leistung eine Abnahme innerhalb von 7 Werktagen ab Fertigstellungsanzeige durchzuführen.

10.2 Wird nicht innerhalb dieser Frist abgenommen und werden keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen.

10.3 Mängel sind schriftlich und detailliert anzuzeigen. Der Auftraggeber gewährt der Agentur eine angemessene Frist zur Nachbehandlung.

10.4 Keine Gewährleistung übernimmt die Agentur für Schäden aufgrund von unsachgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber, Eingriffe durch Dritte ohne Zustimmung der Agentur sowie Umgebungsbedingungen (Server, Hosting, Endgeräte), die nicht von der Agentur kontrolliert werden.


11. Haftung und Haftungsausschluss

11.1 Die Agentur haftet nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11.2 Ausgeschlossen ist die Haftung für:

  • entgangenen Gewinn und indirekte Schäden,
  • Folgeschäden jedweder Art,
  • technische Ausfälle von Plattformen oder Drittanbietern,
  • Marketing- oder Geschäftsergebnisse sowie
  • Schäden durch höhere Gewalt.

11.3 Die Haftung gegenüber Unternehmern ist der Höhe nach auf den Nettorechnungsbetrag des jeweiligen Auftrags begrenzt.

11.4 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG).


12. Termine und Lieferfristen

12.1 Termine gelten nur bei schriftlicher Bestätigung als verbindlich.

12.2 Die Lieferung bearbeiteter Dateien erfolgt in der Regel innerhalb von 7–14 Werktagen ab Aufnahmedatum, sofern nichts anderes vereinbart.

12.3 Verzögerungen durch Wetterbedingungen, technische Probleme, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt verlängern die Lieferfrist entsprechend. Die Agentur informiert den Auftraggeber unverzüglich.


13. Honorar, Preise und Preisanpassungen

13.1 Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gilt das Honorar laut Angebot oder Preisliste. Die Agentur kann Leistungen auf Stundenbasis, als Pauschale oder Projektpreis abrechnen.

13.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

13.3 Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten, Modelle, Drittlizenzen, Genehmigungen) werden gesondert ausgewiesen.

13.4 Änderungen des Auftragsumfangs (z. B. Zusatzwünsche, verlängerte Projekte, höhere technische Anforderungen) berechtigen die Agentur zur entsprechenden Nachberechnung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wird.


14. Zahlungsbedingungen

14.1 Sofern nicht anders vereinbart:

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
  • 50 % nach Fertigstellung und vor Übergabe der Dateien.

14.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

14.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie Mahnspesen verrechnet.

14.4 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

14.5 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder stehen in unmittelbarem rechtlichem Zusammenhang mit der Hauptforderung.

14.6 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle erstellten Medien und Werke im Eigentum der Agentur (Eigentumsvorbehalt). Bei Nichtzahlung kann die Agentur alle Leistungen einstellen oder vom Vertrag zurücktreten.


15. Stornierung und Rücktritt

15.1 Stornierung durch den Auftraggeber:

  • mehr als 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
  • 3–7 Tage vorher: 30 % des Auftragswertes,
  • 1–2 Tage vorher: 50 % des Auftragswertes,
  • weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen: 75 % des Auftragswertes.

15.2 Bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Drittleistungen) werden in jedem Fall gesondert verrechnet.

15.3 Bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber sind alle bereits erbrachten Teilleistungen vollständig zu vergüten.

15.4 Muss die Agentur aus eigenem Verschulden absagen, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet oder ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

15.5 Die Agentur ist berechtigt, bei schwerwiegenden Pflichtverstößen des Auftraggebers (z. B. Zahlungsverzug, fehlende Mitwirkung) vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu bezahlen.


16. Referenznennung und Eigenwerbung

16.1 Die Agentur ist berechtigt, abgeschlossene Projekte in Portfolio, Webauftritt und Marketingmaterialien als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

16.2 Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung mit Name und Logo des Auftraggebers auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung besteht.


17. Datenschutz

17.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung verarbeitet und nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.

17.2 Die Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der Agentur zu finden.


18. Höhere Gewalt

18.1 Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Stromausfälle, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Verbote) befreien die Agentur für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht.

18.2 Beide Parteien sind bei dauerhafter Unmöglichkeit der Leistung berechtigt, den Vertrag ohne Kostenfolge zu lösen.


19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

19.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des IPR.

19.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern gesetzlich zulässig.

19.3 Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG und der EuGVVO.


20. Schlussbestimmungen

20.1 Diese AGB ersetzen alle bisherigen Fassungen.

20.2 Änderungen bedürfen der Schriftform.

20.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen gilt im Zweifel die deutsche Fassung.

20.4 Die Agentur behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung zu ändern. Für laufende Verträge gelten die AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Stand: April 2026 – SKYPZ Media, alle Rechte vorbehalten.